Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)


PAV Steuer & Recht – 

Christa Thielking

www.pav-steuerundrecht.de

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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen PAV Steuer & Recht – Christa Thielking (nachfolgend „PAV“) und den Nutzern der Plattform.

(2) Nutzer im Sinne dieser AGB sind:

a) Arbeitgeber (nachfolgend „Auftraggeber“)

b) Bewerber sowie sonstige Interessenten (nachfolgend „Bewerber“)

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB das generische Maskulin verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

(3) Mit Nutzung der Plattform erkennt der Nutzer diese AGB als verbindlich an.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn PAV ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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§ 2 Vertragsgegenstand

(1) PAV betreibt eine Online-Plattform zur anonymisierten Darstellung von Bewerberprofilen sowie zur Kontaktanbahnung zwischen Arbeitgebern und Bewerbern.

(2) Gegenstand der Leistung ist ausschließlich:

• die Erstellung anonymisierter Bewerberprofile

• die Veröffentlichung dieser Profile

• die Organisation der Kontaktaufnahme

• sowie die Übermittlung von Bewerbungsunterlagen nach Maßgabe dieser AGB

(3) Weitere Leistungen sind in § 16 geregelt.

(4) PAV schuldet keinen Vermittlungserfolg und wird nicht Vertragspartei eines Arbeitsvertrages.

(5) Verträge über Arbeitsverhältnisse kommen ausschließlich zwischen Arbeitgeber und Bewerber zustande.

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§ 3 Leistungen von PAV

(1) PAV erbringt insbesondere folgende Leistungen:

• Prüfung und Sichtung eingehender Bewerberunterlagen

• Erstellung anonymisierter Bewerberprofile

• Veröffentlichung der Profile auf der Plattform

• Erstellung und Veröffentlichung anonymer Arbeitgeberanzeigen

• Kommunikation und Koordination zwischen den Parteien

• Einholung der Zustimmung zur Datenweitergabe

• Übermittlung der Bewerbungsunterlagen nach Zahlungseingang

(2) PAV ist nicht verpflichtet, die Angaben der Bewerber inhaltlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zu überprüfen.

(3) PAV ist berechtigt, Bewerberprofile ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen oder zu entfernen.

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§ 4 Nutzungssystem und Ablauf

(1) Die Nutzung der Plattform erfolgt ohne Registrierung.

(2) Der Ablauf beim Erwerb eines Bewerberprofils gestaltet sich wie folgt:
1. Der Arbeitgeber stellt eine verbindliche Anfrage zu einem Bewerberprofil.
2. PAV prüft die Verfügbarkeit und das Interesse des Bewerbers.
3. Der Bewerber erteilt seine Zustimmung zur Kontaktaufnahme und Datenweitergabe.
4. Der Arbeitgeber erhält eine Rechnung.
5. Die Zahlung ist innerhalb von 24 Stunden zu leisten.
6. Nach Zahlungseingang werden die freigegebenen Bewerbungsunterlagen an den Arbeitgeber übermittelt.
(3) Zusätzlich kann der Ablauf bei anonymen Arbeitgeberanzeigen wie folgt erfolgen:
1. Ein Arbeitgeber beauftragt die Veröffentlichung einer anonymen Arbeitgeberanzeige.
2. Bewerber bewerben sich auf diese Anzeige über die Plattform oder die von PAV bereitgestellten Kommunikationswege.
3. PAV prüft die Bewerbung entsprechend den vereinbarten Anforderungen und leitet dem Arbeitgeber ein anonymisiertes Bewerberprofil sowie anonymisierte Bewerbungsunterlagen weiter.
4. Sofern Interesse an einem Bewerber besteht, nimmt PAV Kontakt mit dem Bewerber auf und bittet um Freigabe der Bewerbungsunterlagen.
5. Nach entsprechender Freigabe erhält der Arbeitgeber die vorliegenden Bewerbungsunterlagen und kann direkt mit dem Bewerber Kontakt aufnehmen.
6. Je nach Vertragsvereinbarung kann PAV auf Wunsch des Arbeitgebers vorab ein persönliches oder digitales Gespräch mit dem Bewerber führen, um offene Fragen zu klären oder eine erste Einschätzung vorzunehmen.
7. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, PAV über den aktuellen Stand des Bewerbungsprozesses, insbesondere über Gespräche, Entscheidungen, Absagen oder Vertragsunterzeichnungen, zeitnah zu informieren.
8. Kommt es zu einer Vertragsunterzeichnung zwischen Arbeitgeber und Bewerber, werden die im jeweiligen Vermittlungsvertrag vereinbarten Vermittlungs- oder Erfolgsprovisionen fällig.
(4) Zusätzlich können Arbeitgeberanzeigen auch nicht anonymisiert veröffentlicht werden.
1. Der Arbeitgeber beauftragt die Veröffentlichung einer Arbeitgeberanzeige mit Unternehmensname, Logo, Bildern oder weiteren Unternehmensinformationen.
2. Die Veröffentlichung erfolgt auf ausgewählten Online-Plattformen, Stellenbörsen oder sonstigen digitalen Veröffentlichungswegen. Änderungen der Veröffentlichungswege bleiben vorbehalten.
3. Bewerber können sich über die Plattform, über bereitgestellte Kommunikationswege oder direkt beim Arbeitgeber bewerben.
4. Eingehende Bewerbungen können – je nach Vertragsvereinbarung – durch PAV geprüft und an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
5. Der Arbeitgeber kann anschließend direkt mit den Bewerbern Kontakt aufnehmen.
6. Auf Wunsch des Arbeitgebers kann PAV Absagen an Bewerber übermitteln oder weitere organisatorische Leistungen im Bewerbungsprozess übernehmen.
(5) Die Leistung von PAV besteht ausschließlich in den jeweils vereinbarten Veröffentlichungs-, Kommunikations-, Prüfungs- und Vermittlungsleistungen.
(6) Mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen gilt die jeweilige Leistung von PAV als erbracht.

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§ 5 Vertragsschluss

1) Die Anfrage eines Bewerberprofils stellt eine verbindliche kostenpflichtige Kaufanfrage dar.

(2) Der jeweils im Profil angegebene Preis ist verbindlich.

(3) Mit Bestätigung der Verfügbarkeit des Bewerbers und dessen Zustimmung zur Kontaktaufnahme kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen dem Arbeitgeber und PAV zustande.

(4) Es gilt der zum Zeitpunkt der Anfrage angegebene Preis.

(5) Bei der Beauftragung einer anonymen Arbeitgeberanzeige kommt ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und PAV mit Beauftragung der Anzeige zustande.

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§ 6 Bewerber / Nutzer

(1) Die Nutzung der Plattform ist für Bewerber kostenfrei.

(2) Bewerber sind verpflichtet:

• wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen

• Änderungen unverzüglich mitzuteilen

• nur solche Daten zu übermitteln, zu deren Weitergabe sie berechtigt sind

(3) PAV erstellt auf Basis der übermittelten Daten ein anonymisiertes Profil, welches dem Bewerber vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt wird.

(4) Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

(5) Bewerber können jederzeit die Löschung ihres Profils beantragen.

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§ 7 Arbeitgeber (Auftraggeber)

1) Arbeitgeber handeln ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(2) Mit der Anfrage eines Profils gibt der Arbeitgeber eine verbindliche Kaufanfrage ab.

(3) Nach Bestätigung der Verfügbarkeit des Bewerbers entsteht eine Zahlungspflicht.

(4) Die Rechnung ist sofort fällig und innerhalb von 24 Stunden zu begleichen.

(5) Bei Nichtzahlung ist PAV berechtigt, den Nutzer zu sperren oder dauerhaft auszuschließen.

(6) Arbeitgeber sind verpflichtet, im Rahmen von Stellenanzeigen und Vermittlungsprozessen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und keine irreführenden oder unzutreffenden Informationen zu veröffentlichen oder weiterzugeben. Sofern Anzeigen anonym veröffentlicht werden, erfolgt die Offenlegung der Identität des Arbeitgebers gegenüber dem Bewerber erst nach entsprechender Zustimmung des Arbeitgebers.

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§ 8 Leistungsumfang

(1) Die übermittelten Bewerbungsunterlagen können insbesondere umfassen:

• Kontaktdaten

• Lebenslauf

• Zeugnisse (sofern vorhanden)

• weitere freigegebene Unterlagen

(2) Die Übermittlung erfolgt per E-Mail, Post oder über elektronische Kommunikationswege (z. B. WhatsApp Business).

Hinweis: Bei Nutzung von WhatsApp Business können Daten durch Meta Platforms verarbeitet werden. 

(3) PAV übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Qualität, Vollständigkeit oder Eignung der Bewerberprofile für die individuellen Anforderungen des Arbeitgebers.

(4) Bei anonymen Arbeitgeberanzeigen erfolgt die Weitergabe von Bewerberdaten und Informationen stufenweise. Zunächst erhält der Arbeitgeber ausschließlich anonymisierte Bewerberprofile oder Unterlagen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten oder vollständiger Bewerbungsunterlagen erfolgt erst nach entsprechender Zustimmung des Bewerbers.

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§ 9 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt der im jeweiligen Profil angegebene Preis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung wird erst nach bestätigter Verfügbarkeit des Bewerbers fällig.

(3) Die Rechnung ist innerhalb von 24 Stunden vollständig zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. PAV behält sich zudem vor, offene Forderungen nach erfolgloser Mahnung an ein Inkasso- oder Rechtsdienstleistungsunternehmen zu übergeben.

(4) Nach vollständiger Leistungserbringung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

(5) PAV kann im Einzelfall nach eigenem Ermessen eine Rückerstattung ganz oder teilweise aus Kulanz gewähren.

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§ 10 Mehrfachvermarktung

(1) Ein Exklusivrecht des Arbeitgebers an einem Bewerberprofil besteht nicht.

(2) PAV ist berechtigt, Bewerberprofile gleichzeitig mehreren Arbeitgebern anzubieten.

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§ 11 Datenschutz und Datenweitergabe

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung sowie den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG und TDDDG).

(2) Die Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich:

• auf Grundlage einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Bewerbers

• sowie nur an den konkret anfragenden Arbeitgeber

(3) Arbeitgeber verpflichten sich:

• die erhaltenen Daten ausschließlich zur Besetzung der konkreten Stelle zu nutzen

• die Daten nicht an Dritte weiterzugeben

• geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen

(4) Bei anonymen Arbeitgeberanzeigen erfolgt die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten stufenweise und ausschließlich im Rahmen der jeweils erteilten Einwilligungen der betroffenen Parteien.

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§ 12 Vertragsstrafe

(1) Bei Verstoß gegen die Bestimmungen zur Datennutzung verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

(2) Die Vertragsstrafe beträgt im Einzelfall bis zu 10.000 EUR, mindestens jedoch 2.500 EUR, abhängig von Schwere und Umfang des Verstoßes.

(3) Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

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§ 13 Sperrung und Ausschluss

(1) PAV ist berechtigt, Nutzer bei Verstößen gegen diese AGB oder bei Zahlungsverzug zu sperren.

(2) In schwerwiegenden Fällen kann ein dauerhafter Ausschluss erfolgen.

(3) Ein Anspruch auf erneute Nutzung besteht nicht.

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§ 14 Haftung

(1) PAV haftet unbeschränkt:

• bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

• bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PAV nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) PAV haftet insbesondere nicht für:

• die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Bewerberangaben

• die Qualifikation oder Eignung von Bewerbern

• Entscheidungen der Nutzer

• das Zustandekommen oder Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses

• wirtschaftliche Erwartungen der Nutzer

(5) PAV haftet nicht für technische Störungen oder Datenverluste außerhalb des eigenen Einflussbereichs.

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§ 15 Verfügbarkeit der Plattform

(1) PAV bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform.

(2) Eine jederzeitige Verfügbarkeit wird nicht garantiert.

(3) Wartungsarbeiten, technische Änderungen oder vorübergehende Einschränkungen bleiben vorbehalten.

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§ 16 Weitere Leistungen

(1) Weitere Leistungen, insbesondere:

• Stellenanzeigen

• anonyme Arbeitgeberanzeigen

• individuelle Beratungs- und Vermittlungsleistungen

werden auf Grundlage separater Verträge geregelt.

(2) Weitere Leistungen können auch digitale Kommunikations- und Analyse-Tools umfassen (z. B. Website-Analyse, Tracking), sofern diese datenschutzkonform und auf Grundlage von Einwilligungen eingesetzt werden

(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

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§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von PAV.

(3) Der Nutzer kann diese AGB jederzeit abrufen, speichern und ausdrucken.

(4) PAV ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.